Alarm? Ein Bienenschwarm!

Von Ende April bis Anfang Juli ist Schwarmsaison der Bienen. Wenn Sie einen Bienenschwarm entdecken,  sollten Sie einen  Imker benachrichtigen (und nicht die Feuerwehr oder Polizei). Grundsätzlich gilt: Von einem Bienenschwarm geht KEINE Gefahr aus.  Die Ruhe bewahren. Es herrscht auch in aller Regel kein Zeitdruck, also nicht gleich verzweifeln, wenn der benachrichtete Imker nach 10 Minuten noch nicht vor der Haustür steht.

Wen anrufen? Wenn's nicht gerade der Schwarm aus dem nachbarlichen Bienenhaus ist, rufen Sie den "Imker ihres Vertrauens". Es macht Sinn, einen aus der näheren Umgebung zu wählen.

Die "Schwarmfänger" vom Imkerverein Jetzendorf finden Sie auf folgender Seite:

http://imkerverein-jetzendorf.de/liste_der_schwarmfaenger.html

Grundsätzlich gilt auch: Nach BGB 962 gibt es ein "Verfolgungsrecht des Eigentümers". Das heißt, wenn ein Imker einen Schwarm verfolgt, darf er auch fremde Grundstücke betreten.

Nochwas:

Hornissen und Hummeln sind ganzjährig geschützt. Deren Nester dürfen -in der Regel- nicht entfernt werden. Im Zweifelsfall hilft Ihnen hier die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weiter. Wichtig zu wissen: Die Bauten von Hummeln, Hornissen und auch Wespen werden im Herbst verlassen und werden auch nicht wieder neu bezogen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, ein solches Nest nicht zu entfernen (wo schon eines ist, kann kein neues gebaut werden).